AGB – Reisebedingungen von Wanderreiten im Havelland

Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen, dem Reisegast, und dem Reiseveranstalter Wanderreiten im Havelland,
Dorfstr. 14, 16775 Schönermark. Diese Bedingungen werden von Ihnen als Reisegast bei der
Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den
besonderen Katalog- bzw. Angebotshinweisen haben Vorrang. Bitte informieren Sie sich.

1. Bezahlung
Die volle Zahlung des Reisepreises vor der Reise erfolgt grundsätzlich bei Abschluss des
Vertrages per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.


2. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages (z.B. wetterbedingte Änderungen des Programmablaufs oder der
Reiserouten), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.


3. Rücktritt des Kunden
Treten Sie als Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an,
kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
Reiseaufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen
pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie Ziffer 10 dieser
Reisebedingung.


4. Umbuchung des Kunden
Sollen auf Ihren Wunsch als Reisegast nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft
vorgenommen werden, so entstehen uns als Reiseveranstalter in der Regel die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt des Reisegastes. Der Reiseveranstalter muss dem Reisegast
daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen wird jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet.



5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir als Reiseveranstalter können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
mit Ihnen als Reisegast zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


5.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert evtl.
ersparter Aufwendungen kann auf den Reisepreis angerechnet werden.



5.2. bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall werden wir Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis
setzen und die Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis dann
unverzüglich zurück.


5.3. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns als Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass uns die im Falle der Durchführung der
Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück und wir unterbreiten Ihnen ein
entsprechendes Ersatzangebot.


6. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf denvdreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

6.1. ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns als Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist, oder

6.2. wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.


7. Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche uns als Reiseveranstalter gegenüber aus unerlaubter Handlung
sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei
Personenschäden auf max. 75.000 €, bei Sachschäden auf max. 4.000 € beschränkt.


8. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Schadenersatzhaftpflicht gegen uns als Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Insofern gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 ff.


9. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die mit Ihnen abgeschlossenen Reisen – egal ob aus Katalog- oder
Individualangeboten – und den entsprechend genannten Reisepreisen keine
Reiserücktrittkosten, Versicherung bzw. Mehrkostenversicherung (inkl. Ersatzreise)
enthalten. Wenn Sie als Reisegast vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- oder sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines Reiseschutzes. Wir vermitteln gerne
kostenfrei eine entsprechende Absicherung.


10. Rücktrittskosten
Folgende Rücktrittskosten entstehen Ihnen als Reisegast bei Rücktritt:
• ab Buchung bis 70 Tage vor Reisebeginn: 50 € pro Person
• 69 bis 40 Tage vor Reisebeginn: 30 % vom Reisepreis
• 39 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % vom Reisepreis
• 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50 % vom Reisepreis
• 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 65 % vom Reisepreis
• 9 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % vom Reisepreis
• Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag: 100 % vom Reisepreis

Gerichtsstand ist Zehdenick.