Teilnahme Privatpferd

Teilnahme Privatpferd

Wichtige Hinweise für Reiter, die mit dem eigenen Pferd teilnehmen wollen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Reitgäste auch mit dem eigenen Pferd an unseren Ritten teilnehmen. Wir haben gemeinsam bereits tolle Erfahrungen gemacht und freuen uns, wenn das problemlos klappt. Damit das so bleibt, habt bitte Verständnis, dass wir ein paar wichtige Richtlinien aufstellen. Mit der Teilnahme an unseren Ritten erklärt sich der Reitgast mit seinem Privatpferd mit unseren Reise- und Teilnahmebedingungen einverstanden und hat diese Hinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Da das Mitreiten mit unbekannten Privatpferden für uns bei der Organisation, der Unterbringung in gesonderten Paddocks sowie in der Rittführung eine besondere Herausforderung bedeutet, ist der Preis identisch mit dem der anderen Reitgäste, die auf unseren Pferden teilnehmen. Ein Preisnachlass kann daher weder vorausgesetzt noch gefordert werden.

Bei der Teilnahme mit dem eigenen Pferd erwarten wir folgende Grundvoraussetzungen, die das Pferd erfüllen muss. Diese dienen der Sicherheit aller Reitgäste und aller Pferde gleichermaßen.

  • Die Teilnahme findet auf eigene Gefahr für Reiter und Pferd statt. Jeglicher Transport des eigenen Pferdes, egal aus welchen Gründen, ist eigenständig zu organisieren und zu zahlen.
  • Wir erwarten, dass das Pferd alle wichtigen gesundheitlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen für einen Wanderritt erfüllt.
  • Das Pferd sollte nervenstark und trittsicher in jedem – auch in unwegsamem Gelände – sein.
  • Das Pferd sollte die Kondition und Gesundheit haben, mehrere Tage hintereinander in allen 3 Gangarten zu gehen. Wir legen pro Tag durchschnittlich 30 km zurück, d.h. es kann an manchen Tagen auch längere Streckenabschnitte geben.
  • Das Pferd sollte sich problemlos unserer bestehenden Herde anschließen können und an jeder vom Rittführer zugewiesenen Position in der Gruppe reitbar sein.
  • Das Pferd sollte sich problemlos auch von anderen Personen halten und führen lassen.
  • Das Pferd sollte keinerlei Scheu haben vor: Straßenverkehr inkl. vorbeifahrenden Fahrzeugen jeglicher Art, dem Überqueren von Brücken, Bahngleisen, Flussfurten etc. sowie dem Transport auf einer Fähre.
  • Das Pferd sollte sich problemlos verladen lassen, auf jeden Hänger gehen und die Unterbringung in einem abgesteckten Paddock mit Strom kennen.
  • Das Pferd sollte leichtfuttrig und aus jedem Behältnis zu füttern und zu tränken sein.
  • Wir versorgen unsere Pferde neben Heu unterwegs mit Quetschhafer. Idealerweise kommt auch das Privatpferd damit zurecht, dann kann es von uns mit versorgt werden. Sollte anderes, spezielles Futter gewünscht sein, hat dies bitte der Reitgast selbst mitzubringen für die gesamte Zeit des gebuchten Rittes.

Auch bei Teilnahme mit dem Privatpferd ist aus Gründen der Sicherheit den Anweisungen und Kommandos des Rittführers zu folgen. Dies gilt im Gelände gleichermaßen wie bei der Fütterung. Alle Pferde werden gleichzeitig gefüttert, Privatpferde machen hierbei keine Ausnahme, da es sonst ggf. zu Unruhe/Futterneid innerhalb der Herde kommen kann.


Ausrüstung für Privatpferde

Die Ausrüstung des Pferdes ist bitte auf ein wichtiges Minimum zu beschränken. Dazu zählt in erster Linie: Halfter, Strick, Zaumzeug/Trense, Sattel, Pad, Satteltaschen, Minimum an Putzzeug (Striegel, Kardätsche, Bürste, Schwamm, Hufkratzer). Sollte das Pferd besondere Medikamente benötigen, sind diese vom Besitzer/Reiter mitzubringen. Ist das Pferd beschlagen, sind Ersatzeisen und Nägel mitzubringen. Entsprechendes Werkzeug haben wir dabei – sowohl im Trossfahrzeug als auch am Sattel des Rittführers. Der Besitzer/Reiter ist aber für jegliche Arbeiten am Huf seines Privatpferdes selbst verantwortlich. Die Ausrüstung des Privatpferdes ist bitte in einem strapazierfähigen Transportbehälter mitzubringen, nicht in vielen einzelnen Beuteln.

Wie für alle Reitgäste gilt auch für Gäste mit dem eigenen Pferd: Das Trossfahrzeug sowie der Trosshänger sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich vom Trossfahrer, dem Rittführer und/oder Co-Rittführer zu be- und entladen bzw. zu handhaben und/oder zu bedienen, nicht von den Reitgästen.


Bei weiteren Fragen zur Teilnahme mit dem Privatpferd könnt Ihr uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Euch und unsere gemeinsamen Abenteuer zu Pferd!